Rechtsanwälten kommt in unserem demokratischen Rechtsstaat eine wichtige Funktion zu: Als Organ der Rechtspflege sichern und gewährleisten sie für jeden Bürger den Zugang zum Recht und verschaffen ihm rechtliches Gehör vor Gerichten und Behörden. Anwaltliche Tätigkeit dient dem Interesse der Mandanten. Gleichzeitig ist der Anwalt in besonderem Maße dem Gemeinwohl verpflichtet und nimmt damit neben den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Funktion im Kampf um das Recht wahr.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
Referendariat im Bezirk des OLG Karlsruhe
u. a. mit Station in Amsterdam
Rechtsanwalt in der Kanzlei Pfeiffer Schneider Breski
Waldshut-Tiengen
Rechtsanwalt in der damaligen Kanzlei Metzeler von der Fecht
(vormals Metzeler van Betteray)
Düsseldorf