Über mich

Selbstverständnis

Rechtsanwälten kommt in unserem demokratischen Rechtsstaat eine wichtige Funktion zu: Als Organ der Rechtspflege sichern und gewährleisten sie für jeden Bürger den Zugang zum Recht und verschaffen ihm rechtliches Gehör vor Gerichten und Behörden. Anwaltliche Tätigkeit dient dem Interesse der Mandanten. Gleichzeitig ist der Anwalt in besonderem Maße dem Gemeinwohl verpflichtet und nimmt damit neben den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Funktion im Kampf um das Recht wahr.

Vita

1992-1997

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz

1997-1999

Referendariat im Bezirk des OLG Karlsruhe
u. a. mit Station in Amsterdam

2000-2001

Rechtsanwalt in der damaligen Kanzlei Pfeiffer Schneider Breski
Waldshut-Tiengen

2001-2011

Rechtsanwalt in der damaligen Kanzlei Metzeler von der Fecht
(vormals Metzeler van Betteray)
Düsseldorf

seit 2011


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